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Häufige Fragen

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Es gibt viele verschiedene Rechtsschutzversicherungen mit unterschiedlichen Bedingungen. Es hängt von dem von Ihnen abgeschlossenen Vertrag ab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist, für Ihren Fall die Kosten zu übernehmen. Gerne sind wir Ihnen bei der Einholung einer Deckungszusage behilflich.

Generell ist bei Rechtsschutzversicherungen zu beachten, dass häufig eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde (oft zwischen 100 und 250 €). Zudem ist eine Rechtsschutzversicherung nur dann verpflichtet die Kosten zu übernehmen, wenn sie bereits einige Zeit vor dem Entstehen der Streitigkeit abgeschlossen wurde. Auch sind bestimmte Rechtsstreitigkeiten regelmäßig nicht von der Rechtsschutzversicherung umfasst (Scheidung, Streit beim Bau eines Hauses, die meisten Strafverfahren etc.).

Bitte bringen Sie einfach den Versicherungsschein oder Ihre letzte Beitragsrechnung zum ersten Beratungsgespräch mit. Wir können dann für Sie prüfen, ob Ihr Fall von der Versicherung abgedeckt ist und ob es sinnvoll ist, sofort eine Deckungszusage einzuholen, oder zunächst noch abzuwarten.

Was ist Beratungshilfe?

Beratungshilfe ist eine staatliche Sozialleistung. Wenn Sie einen Rechtsanwalt brauchen, ihn aber aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht bezahlen können, dann besteht für Sie die Möglichkeit, Beratungshilfe für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts zu beantragen. Den Antrag müssen Sie beim Amtsgericht stellen. Das dafür notwendige Formular finden Sie hier. Nehmen Sie zum Amtsgericht auch Belege für Ihre wirtschaftliche Situation mit.

Vom Amtsgericht bekommen Sie dann einen Berechtigungsschein. Diesen bringen Sie dann zu Ihrem ersten Beratungsgespräch bei uns mit.

Wird gegen Sie in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ermittelt, dann deckt die Beratungshilfe nur ein Beratungsgespräch ab. Bei anderen Rechtsstreitigkeiten können wir Sie auch nach außen vertreten und dem Gegner z.B. einen Brief schreiben.

Gelingt es nicht den Streit außergerichtlich zu beenden, dann besteht die Möglichkeit für ein Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Was ist Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe?

Ein Rechtsstreit vor einem Gericht kostet Geld. Es fallen Gerichtsgebühren, Kosten für Zeugen und Sachverständige und Gebühren für Rechtsanwälte an. Es soll sichergestellt sein, dass nicht nur die reiche Partei eine Klage bei Gericht einreichen oder sich gegen eine Klage vor Gericht verteidigen kann. Deshalb gibt es für gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe. (Bevor der Streit vor Gericht geht und eine Klage eingereicht wird, kann Beratungshilfe in Anspruch genommen werden.) In familienrechtlichen Verfahren heißt die Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe. Es gelten jedoch die gleichen Grundsätze.

Die Prozesskostenhilfe ist an zwei Voraussetzungen geknüpft:

  1. 1. Sie haben die Aussicht den Prozess zu gewinnen und
  2. 2. Sie sind aufgrund Ihrer eigenen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, die Kosten für das Führen des Prozesses ganz oder wenigstens zum Teil aufzubringen.

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe muss bei Gericht eingereicht werden. Wir übernehmen das gerne für Sie. Bezüglich Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen Sie ein Formular ausfüllen, das Sie hier finden. Dem Formular müssen Belege beigefügt werden (z.B. Gehaltsabrechnung, Mietvertrag, Kontoauszüge etc.). Am besten bringen Sie das ausgefüllte Formular und Ihre Belege gleich zu Ihrem Besprechungstermin bei uns mit, wir reichen dann den Antrag mit einer Begründung bei Gericht ein.

Je nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen kann Prozesskostenhilfe mit oder ohne Ratenzahlung bewilligt werden. Die Prozesskostenhilfe deckt dann die Gerichtskosten und die Kosten unserer Tätigkeit in diesem Verfahren (bis auf evtl. anfallende Fahrtkosten) ab. Bitte beachten Sie aber, dass Sie - falls der Prozess verloren wird - die Kosten des gegnerischen Anwalts regelmäßig selbst tragen müssen.

In Strafverfahren gibt es keine Prozesskostenhilfe. In schweren Fällen, in denen der Gesetzgeber von der Notwendigkeit der Verteidigung durch einen Rechtsanwalt ausgeht, haben Sie aber das Recht auf einen Pflichtverteidiger.

Zahlt der Gegner alle Kosten, wenn ich gewinne?

Wenn Sie einen Rechtsstreit führen, müssen Sie zunächst einmal anfallende Gerichts- und Rechtsanwaltskosten bezahlen. Wenn Sie den Rechtsstreit am Ende gewinnen, so haben Sie in vielen Fällen einen Anspruch darauf, dass Ihnen der Gegner die von Ihnen verauslagten Kosten erstattet. Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens entscheidet hierüber das Gericht.

Bitte beachten Sie, dass im Verfahren vor den Arbeitsgerichten in erster Instanz kein Anspruch auf Kostenerstattung besteht.

Rechtsanwälte Graf von Seckendorff

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Unsere Kanzlei ist
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