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Rechtsanwalt Michael Hey

Beruflicher Werdegang:

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen
  • Anwaltszulassung 1981; seither in der Kanzlei Graf von Seckendorff

Vorwiegend tätig in folgenden Rechtsgebieten:

  • Bau- und Architektenrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Wettbewerbsrecht