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Rechtsanwältin Gabriele Kleinlein

Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin



Beruflicher Werdegang:

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen
  • Anwaltszulassung 1989; seither Rechtsanwältin in Ansbach; seit 1997 in eigener Kanzlei; seit 01.09.2019 in der Kanzlei Graf von Seckendorff
  • Seit 1997 zugelassen als Fachanwältin für Familienrecht
  • Seit 2006 zugelassen als Fachanwältin für Erbrecht
  • 2011 Zusatzausbildung zum zertifizierten Testamentsvollstrecker (DVEV)

Vorwiegend tätig in folgenden Rechtsgebieten:

  • Familienrecht
  • Erbrecht

Ehrenamtliche Tätigkeit:

  • U.a. seit 2006 stv. Kreisvorsitzende des Sozialverbands VdK Ansbach